Eingangsverfahren
Während des Eingangsverfahrens wird festgestellt, ob eine Werkstatt für behinderte Menschen überhaupt die geeignete Eingliederungsmaßnahme für die jeweilige Person darstellt und welche Arbeitsbereiche für die Beschäftigten der Werkstatt interessant und geeignet sind.
Praktika ermöglichen das Kennenlernen verschiedener Arbeitsbereiche.